Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern:
1.) Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt ist. Dies kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Die Reservierungsbestätigung stellt die Richtigkeit der übermittelten Daten sicher und sollte vom Mieter an den Vermieter bestätigt werden.
2.) Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und das Inventar pfleglich zu behandeln. Durch den Mieter oder seine Mitbewohner am Mietobjekt verschuldete Schäden sind dem Vermieter zu ersetzen,
3.) Der Beherbungsbetrieb ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.) Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Gast haben die Vermieter einen Schadenersatzanspruch, der sich nach der Höhe der vereinbarten Miete abzüglich der ersparten Aufwendungen bemisst. Sofern es nicht gelingt, die Wohnung für die gleiche Zeit und Miethöhe zu vermieten, gelten folgende Schadenersatzansprüche für Ferienwohnungen und Ferienhäuser:
bis 45 Tage vor Reiseantritt: 10 %
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50 %
bis 22 Tage vor Reiseantritt: 60 %
ab dem 21. Tag bis Reiseantritt: 80 %
bei Reiseantritt: 100 %
Die Exakte Summe wird jeweils berechnet auf den Bruttopreis bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen laut Deutschem Hotel- und Gaststättengewerbe e.V.